Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 14 Künstler und Sportler

Claudia Rademacher-Gottwald, Maßbaum (März 2009)

Erläuterungen

Maßbaum
I. Vergleich mit Art. 17 OECD-MA

1Art. 14 DBA-Südafrika erfaßt Künstler und Sportler und weist dem Ausübungsstaat das Besteuerungsrecht für Einkünfte aus künstlerischer und sportlerischer Tätigkeit wie in Art. 17 Abs. 1 OECD-MA zu. Er weicht teilweise durch die Formulierung „berufsmäßig”, einer anderen Satzstellung für die Beschreibung der Besteuerung im Tatigkeitsstaat sowie dem uneingeschränkten Vorrang vor anderen Vorschriften des DBA von Art. 17 Abs. 1 OECD-MA dem Wortlaut und Inhalt nach ab. Eine dem Art. 17 Abs. 2 OECD-MA vergleichbare Klausel für Einkunftszuflüsse an andere Personen, als die Künstler und Sportler, enthält das DBA-Südafrika nicht.

2–5Einstweilen frei

II. Abweichungen von Art. 17 OECD-MA
1. „Berufsmäßige” Künstler

6Die Formulierung „berufsmäßige” Künstler in Art. 14 bezieht auch die Sportler ein. Der Begriff ist zu verstehen wie in der Fassung des MA 1963 (Stockmann in Vogel, DBA, 3. Aufl., Art. 17 Rn. 26). Zum Begriff und zur Auslegung s. die Erläuterungen zu Art. 17 MA Rn. 86...