Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 3 Allgemeine Begriffsbestimmungen

Gabriel Hörnicke, Prof. Dr. René Matteotti (Oktober 2022)

Erläuterungen

A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt

1Ähnlich Art. 3 Abs. 1 OECD-MA erläutert Art. 3 Abs. 1 DBA Schweiz die wichtigsten allgemeinen Begriffe des Abkommens, die für dessen einheitliche Auslegung heranzuziehen sind. Für die übrigen, in Art. 3 Abs. 1 DBA Schweiz nicht genannten Begriffe bestimmt Art. 3 Abs. 2 DBA Schweiz, dass diese grundsätzlich nach dem lex fori auszulegen sind.

II. Abweichungen vom OECD-MA 2014 und VHG-DBA

2Die Systematik des Art. 3 Abs. 1 DBA Schweiz weicht in verschiedenen Punkten von Art. 3 Abs. 1 OECD-MA ab. Die VHG-DBA beruht im Wesentlichen auf dem OECD-MA 2014. Daraus ergeben sich zugleich die entsprechenden Abweichungen des Art. 3 DBA Schweiz von Art. 3 VHG-DBA. Die teils redaktionellen, teils materiellen Unterschiede veranschaulicht die folgende Übersicht:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Begriff
Art. 3 Abs. 1 VHG-DBA
Person
Buchst. a
Nr. 2
Buchst. d (ohne Begriff der „Personenvereinigungen“)
Gesellschaft
Buchst. b
Nr. 3
Buchst. e
Unternehmen
Buchst. c
Nr. 4
Nicht enthalten
Unternehmen eines/des anderen Vertragsstaats
Buchst. d
Nr. 6
Buchst. f
Internationaler Verkehr
Buchst. e
Nr. 7
Nicht enthalten
Zuständige Behörde
Buchst. f
Nr. 8
Buchst. h
Staatsangehöriger
Buchst. g
Nr. 9
Buchst. i
Geschäftstätigkeit
Buchst. h
Nr. 5
Nicht enthalten
Bundesrepublik Deutschland
Nicht...