Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 30 Inkrafttreten

Schienke (November 2024)

Erläuterungen

A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt

1Das Abkommen ist am in Kraft getreten und findet erstmals ab Anwendung. Eine Ausnahme ist nach Abs. 9 des Protokolls für die Schiff- und Luftfahrtbesteuerung vorgesehen. Für solche Unternehmungen sind die Bestimmungen von Art. 8, Art. 13 Abs. 3 und Art. 23 Abs. 3 bereits auf Veranlagungszeiträume anwendbar, die nach dem begonnen haben.

2–4Einstweilen frei

II. Abweichungen vom OECD-MA

5Art. 30 und Nr. 9 Prot. DBA Portugal entsprechen Art. 31 OECD-MA.

B. Systematische Kommentierung
I. Art. 30 Abs. 1 DBA Portugal

6Die Ratifikationsregelung entspricht der des Art. 30 Abs. 1 OECD-MA.

7–9Einstweilen frei

II. Art. 30 Abs. 2 DBA Portugal

10Die Regelung zum Inkrafttreten entspricht ebenfalls Art. 31 Abs. 2 OECD-MA. Das OECD-MA enthält aber nur eine rudimentäre Regelung, die von den beiden Vertragsstaaten inhaltlich angepasst werden muss.