Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 24 Methoden

Schienke (November 2024)

Erläuterungen

A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt

1Art. 24 regelt die Vermeidung der Doppelbesteuerung in dem Vertragsstaat, in dem der Steuerpflichtige ansässig ist. Der Methodenartikel knüpft an die Ansässigkeit des Steuerpflichtigen an. Der Ansässigkeitsstaat hat die Aufgabe, die nach den Art. 6 - 23 erfolgte Quellenbesteuerung des Quellenstaates zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auszugleichen. Dies erfolgt entweder durch die Freistellungs- oder durch die Anrechnungsmethode. In vielen Doppelbesteuerungsabkommen sind beide Methoden nebeneinander anwendbar - je nach Einkunftsart. Dies ist auch der Fall beim DBA Portugal.

2Art. 24 Abs. 1 DBA Portugal regelt die Doppelbesteuerung, wenn eine Person in Portugal ansässig ist, Art. 24 Abs. 2 DBA Portugal regelt hingegen die Vermeidung der Doppelbesteuerung, wenn eine Person in Deutschland ansässig ist. Von der Systematik her muss also eine Person in einem der beiden Vertragsstaaten im Sinne des Art. 4 DBA Portugal ansässig sein. Sollten Personen in beiden Staaten ihren Wohnsitz haben bzw. ansässig sein, muss über Art. 4 Abs. 2 DBA Portugal zunächst entschieden werden, wer nach der „Tie-breaker-Rule“ Ansässigkeitsstaat im Sinne des Doppelbesteuerung...