Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 21 Studenten

Schienke (November 2024)

Erläuterungen

A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt

1Art. 21 ist eine Vergünstigungsregelung im Interesse des Kultur- und Ausbildungsaustausches. Art. 21 ist eine korrespondierende Vorschrift zu Art. 20 DBA Portugal und hat daher einen ähnlichen Zweck. Es geht allerdings nicht um Lehrer oder Hochschullehrer, sondern in dem Falle um Studenten, die im jeweils anderen Vertragsstaat ein Studium aufnehmen oder ein Praktikum oder eine Ausbildung und dafür Unterhalt bekommen. In dem Falle soll eine Besteuerung im Gaststaat nicht erfolgen, wenn die Zahlungen aus Quellen außerhalb dieses Gaststaates getätigt werden.

2–4Einstweilen frei

II. Abweichungen vom OECD-MA

5Art. 21 entspricht inhaltlich im Wesentlichen Art. 20 OECD-MA, auch wenn die Formulierungen voneinander abweichen. Art. 21 Abs. 2 und 3 entsprechen keiner Regelung des OECD-MA. Es handelt sich hierbei jedoch letztlich nur um eine Ausweitung des Grundgedankens auf weitere Personen. Das DBA Portugal regelt die Besteuerung von Studenten sehr detailliert und teilt diese in drei Fallgruppen auf. Art. 21 Abs. 1 DBA Portugal betrifft den Fall, dass eine natürliche Person als Student oder Lehrling in den jeweils anderen Staat geht...