Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 17 Künstler und Sportler

Schienke (November 2024)

Erläuterungen

A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt

1Art. 17 regelt die Besteuerung von Einkünften berufsmäßiger Künstler und Sportler. Die Regelung gilt für Einkünfte aus selbständiger und unselbständiger Arbeit und ist damit eine Spezialregelung gegenüber Art. 14 und 15.

2–4Einstweilen frei

II. Abweichungen vom OECD-MA

5Art. 17 Abs. 1 ist identisch zu Art. 17 Abs. 1 OECD-MA. Art. 17 Abs. 2 ist auch identisch zu Art. 17 Abs. 2 OECD-MA.

B. Systematische Kommentierung
I. Art. 17 Abs. 1 DBA Portugal

6Einzige Abweichung ist, dass Art. 17 Abs. 1 DBA Portugal noch Art. 14 in den Vorbehalt miteinbezieht, der im portugiesischen DBA auch noch vorhanden ist. Im Übrigen besteht Identität zu Art. 17 Abs. 1 OECD-MA.

7–9Einstweilen frei

II. Art. 17 Abs. 2 DBA Portugal

10Nach Art. 17 Abs. 2 DBA Portugal kommt es auf den Vertragsstaat an, in dem der Künstler oder Sportler seine Tätigkeit ausübt. Diese Vorschrift gilt ungeachtet der Art. 7, 14 oder 15. Im OECD-MA hingegen wird nur der Vorbehalt bezüglich Art. 15 ausgesprochen, zumal Art. 14 OECD-MA entfallen ist. Trotz der fehlenden Erwähnung des Art. 7 im OECD-MA besteht aber Einigkeit darüber, dass Art. 17 Vorrang vor den Art. 7, 14 und 15 hat.

11–13Einstweilen frei

III. Vermeidung der Doppelbesteuerung

14Wenn eine in Portugal ansässige Person als Künstler o...