DBA-Kommentar
2025
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Artikel 1 Unter das Abkommen fallende Personen
Erläuterungen
A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt
1 Dieser Artikel bestimmt den Personenkreis, für den das Abkommen Anwendung findet (subjektiver Geltungsbereich). Das Abkommen umfasst den Vertrag, einschließlich der Anlage zu den grenzüberschreitenden Gewerbegebieten und das Protokoll v. . In Kraft getreten ist das Abkommen am . Das Abkommen ist erstmals für den Veranlagungszeitraum bzw. Erhebungszeitraum 2016 anwendbar.
2Einstweilen frei
II. Abweichungen vom OECD-MA und VHG-DBA
3 Art. 1 DBA Niederlande ist wortgleich mit Art. 1 OECD-MA sowie in Übereinstimmung mit den meisten von Deutschland abgeschlossenen Abkommen und der deutschen Verhandlungsgrundlage. Das alte DBA 1959 enthielt eine solche Vorschrift nicht.
4 Die Niederlande haben einen Vorbehalt in Bezug auf die Anwendung von Nr. 2–6.7 OECD-MK zu Art. 1 DBA Niederlande eingelegt. Die Kommentierung behandelt die Anwendung des OECD-MA auf Personengesellschaften und resultiert aus dem OECD Partnership Report 1999.
5Zu beachten ist dazu Nr. I Abs. 2 Protokoll DBA Niederlande. Werden Einkünfte oder Gewinne über eine Person erzielt, die nach dem Recht eines der Vertragsstaaten steuerlich transparent ist, gelten diese nach dem Protokoll als von einer in ei...