Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 5 Betriebsstätte

Bödecker, Goebel (Mai 2019)

Erläuterungen

A. Übereinstimmungen und Abweichungen gegenüber dem OECD-MA 2017

1Art. 5 stimmt wörtlich mit dem OECD-MA 2014 überein. Die erst im Rahmen des OECD-MA 2017 vorgenommenen Änderungen am Art. 5 OECD-MA sind naturgemäß in dem Abkommen vonm 2012 nicht enthalten. Auch durch das MLI werden sich keine Änderungen ergeben; Luxemburg hat sich gegen eine Änderung des Art. 5 ausgesprochen, so dass insoweit keine übereinstimmende Erklärung vorliegt.

B. Vergleich zum DBA Luxemburg 1958

2Im DBA Luxemburg 1958 fand sich noch die Definition der Betriebsstätte bei den Begriffsbestimmungen im Art. 2 DBA 1958, die nun entsprechend dem OECD-MA selbständig in Art. 5 geregelt ist. Im DBA 1958 führte abweichend eine Bauausführung oder Montage bereits dann zur Betriebsstätte, wenn in Übereinstimmung mit § 12 Nr. 8 AO die Dauer einen Zeitraum von sechs Monaten überschreitet. Die entsprechende Regelung zur Dauer in Luxemburg findet sich in § 16 Abs. 2 Nr. 3 des Luxemburger Steueranpassungsgesetzes vom , wo ein Zeitraum von zwölf Monaten festgelegt ist. Ansonsten sind lediglich Formulierungen anders gewählt worden, ohne dass dies jedoch zu anderen Ergebnissen geführt hätte.

C. Luxemburger Betriebsstättenbegriff

4Betriebsstätte im Sinn der Luxemburger Steuergesetze ist...