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Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2025

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Dokumentvorschau
Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 1 Unter das Abkommen fallende Personen

Bödecker, Goebel (Juni 2025)

Erläuterungen

A. Übereinstimmungen und Abweichungen gegenüber dem OECD-MA

1Abs. 1 und Abs. 2 entspricht Abs. 1 und Abs. 2 des OECD-MA 2017.

2Abs. 3 OECD-MA bezüglich des Besteuerungsrechts des Ansässigkeitsstaates wurde nicht übernommen.

B. Ansässigkeit im Luxemburger und im deutschen Steuerrecht

3Die Regelung zur Ansässigkeit im Abkommen findet sich in Art. 4. Die Regelungen zur Ansässigkeit im nationalen Steuerrecht in Luxemburg und Deutschland sind vergleichbar. Die Regelungen für Luxemburg finden sich im Steueranpassungsgesetz vom , die mit dem deutschen Steueranpassungsgesetz gleichen Datums (jetzt Abgabenordnung, AO) übereinstimmt. In Luxemburg wurde das Steueranpassungsgesetz (luxStAnpG) beibehalten und lediglich einzelne Vorschriften abgeändert. In Deutschland wurde das Steueranpassungsgesetz in die Abgabenordnung 1977 eingegliedert und deren Regelungen zum Wohnsitz übernommen. Natürliche Personen gelten als in Luxemburg oder Deutschland wohnhaft, sofern sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in dem Land haben.

4Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung innehat unter Umständen, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird.

5Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand dort, wo er sich unter ...