Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 16 Aufsichtsrats- und Verwaltungsvergütungen

Daniela Angelini (Februar 2021)

Erläuterungen

A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung

I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt

1Art. 16 regelt die abkommensrechtliche Behandlung von Aufsichts- und Verwaltungsratsvergütungen.

II. Abweichungen vom OECD-MA

2Art. 16 stimmt wörtlich mit Art. 16 OECD-MA 2017.

III. Auswirkungen durch das Multilaterale Instrument

3Das MLI hat keine Auswirkungen auf die Anwendung von Art. 16.

B. Systematische Kommentierung

4Nach Art. 16 können Aufsichts- und Verwaltungsratsvergütungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person in ihrer Eigenschaft als Mitglied des Aufsichts- oder Verwaltungsrats einer in einem anderen Vertragsstaat ansässigen Gesellschaft bezieht, sowohl im Ansässigkeitsstaat des Aufsichts- oder Verwaltungsratsmitgliedes als auch im Sitzstaat der Gesellschaft besteuert werden (offene Rechtsfolge).

5Aus italienischer Sicht fallen nicht nur Vergütungen an Mitglieder des Aufsichts- oder Verwaltungsrates, die eine Überwachungsfunktion haben (membri del collegio sindacale) unter Art. 16, sondern auch Vergütungen an Mitglieder der Geschäftsführung (membri del consiglio di amministrazione). Entsprechend umfasst die italienische Fassung des Art. 16 beide Begr...