DBA-Kommentar
2024
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Artikel 25 Verständigungsverfahren
Erläuterungen
A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmungen
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt
1Art. 25 DBA Irland etabliert ein Verständigungsverfahren zur Beseitigung von Schwierigkeiten bei der Abkommensanwendung. Die Verständigungsklausel ist eine Verfahrensnorm, die auf den Abschluss einer zwischenstaatlichen Vereinbarung gerichtet ist, um Sinn und Zweck des DBA zu verwirklichen.
II. Abweichungen vom OECD-MA und der VHG-DBA
2Die Norm stimmt mit Art. 25 OECD-MA 2014 und Art. 25 VHG-DBA weitgehend überein, wobei die Schiedsklausel (Abs. 5) des Musterabkommens fehlt.
III. Abweichungen von der Vorgängerregelung
3Ein Verständigungsverfahren war bereits in Art. XXIV DBA Irland 1962 angelegt, wobei das verfahrensrechtliche Prozedere nur sehr grob umrissen war.
B. Systematische Kommentierung
4Art. 25 Abs. 1 und 2 DBA Irland regeln das Verständigungsverfahren auf Begehren des Steuerpflichtigen. Das Verständigungsverfahren dient der Bereinigung von Unstimmigkeiten im Zusammenhang mit einem konkreten Sachverhalt. Die Norm setzt den formellen Rahmen auch für proaktive Vorabverständigungen, z. B. ein Advance Pricing Agreement (APA).
5Abs. 3 der Regelung sieht ein Konsultationsverfahren zwischen den zuständigen Behörden vor. Die R...