Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 20 Andere Einkünfte

Michael Heine, Matthias Trinks (November 2024)

Erläuterungen

A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmungen
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt

1Bei Art. 20 DBA Irland handelt es sich um eine Ergänzungsnorm. Sie bezieht sich als Auffangklausel auf Einkünfte, die in den anderen Verteilungsartikeln nicht adressiert werden.

II. Abweichungen vom OECD-MA und der VHG-DBA

2Die Regelung stimmt weitgehend mit Art. 21 OECD-MA 2014/2017 und Art. 20 VHG-DBA überein. Die Regelung in Art. 20 Abs. 3 DBA Irland ist in Art. 21 OECD-MA und Art. 20 VHG-DBA nicht enthalten.

III. Abweichungen von der Vorgängerregelung

3Das DBA Irland 1962 enthielt keine vergleichbare Regelung. Fälle sonstiger Einkünfte waren unmittelbar im Rahmen einer Verständigung zu klären (Art. XXIV DBA Irland 1962).

B. Systematische Kommentierung

4Gemäß Art. 20 Abs. 1 DBA Irland können andere Einkünfte unabhängig von ihrer Herkunft – insbesondere also auch Drittstaateneinkünfte – ausschließlich im Ansässigkeitsstaat besteuert werden. Die Auffangregel betrifft Einkünfte, die von den übrigen Verteilungsartikeln nicht erfasst werden. Wenngleich das Abkommen sich sprachlich auf die Art. 20 vorausgehenden Artikel bezieht („in den vorstehenden Artikeln nicht behandelt wurden“), so ist auch der im Aufbau des DBA Irland erst nachfolgende Art. 22 zu Tätigkeiten an...