Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 18 Öffentlicher Dienst

Michael Heine, Matthias Trinks (November 2024)

Erläuterungen

A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmungen
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt

1Art. 18 DBA Irland normiert das Kassenstaatsprinzip. Danach steht das Besteuerungsrecht für Vergütungen für die in seinem öffentlichen Dienst erbrachten Leistungen allein dem auszahlenden Staat zu.

2Der Aufbau des Art. 18 DBA Irland stellt sich wie folgt dar:

  • Abs. 1: Besteuerungsrecht laufende Dienstbezüge,

  • Abs. 2: Besteuerungsrecht Ruhebezüge,

  • Abs. 3: Abgrenzung zu anderen Verteilungsartikeln und

  • Abs. 4: Anwendung auf Bezüge besonderer öffentlicher Einrichtungen.

II. Abweichungen vom OECD-MA und der VHG-DBA

3Die Norm ist zunächst identisch mit Art. 19 OECD-MA 2014/2017 und wurde demgegenüber lediglich um einen Abs. 4 erweitert. Die Regelung entspricht – mit Ausnahme der in Art. 18 Abs. 3 VHG-DBA vorgesehenen Sonderregelung für Bedienstete der Bundesbank und der Außenhandelskammern – der deutschen Verhandlungsgrundlage.

III. Abweichungen von der Vorgängerregelung

4Art. 18 DBA Irland weicht erheblich von der vorhergehenden Regelung des Art. XIII DBA Irland 1962 ab. Insoweit wurde der Änderungsverlauf von Art. 19 OECD-MA abgebildet.

B. Systematische Kommentierung

5Nach Art. 18 Abs. 1 DBA Irland steht das alleinige Besteuerungsrecht für Vergütungen für die in ...