Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 11 Zinsen

Michael Heine, Matthias Trinks (November 2024)

Erläuterungen

A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmungen
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt

1In Art. 11 DBA Irland ist die Besteuerung von Zinsen geregelt.

2Der Aufbau von Art. 11 DBA Irland stellt sich wie folgt dar:

  • Abs. 1: Besteuerungsrecht Ansässigkeitsstaat,

  • Abs. 2: Definition Zinsen,

  • Abs. 3: Betriebsstättenvorbehalt,

  • Abs. 4: Fremdvergleichsvorbehalt.

II. Abweichungen vom OECD-MA und der VHG-DBA

3Die Norm stimmt – abgesehen von der Rechtsfolge – weitestgehend mit dem OECD-MA 2014/2017 überein. Abweichungen ergeben sich in Art. 11 Abs. 1 DBA Irland. Zudem fehlt eine Art. 11 Abs. 5 OECD-MA vergleichbare Regelung. Art. 11 DBA Irland entspricht im Wesentlichen der VHG-DBA.

III. Abweichungen von der Vorgängerregelung

4Die Regelung entspricht im Wesentlichen Art. VII DBA Irland 1962. Nachvollzogen wurden die lediglich geringfügigen Änderungen auf OECD-MA-Ebene, namentlich vor allem das Abstellen auf den Nutzungsberechtigten und das Ausnehmen von Zuschlägen für verspätete Zahlungen aus dem Anwendungsbereich der Vorschrift.

B. Systematische Kommentierung

5Art. 11 Abs. 1 DBA Irland weist das Besteuerungsrecht allein dem Ansässigkeitsstaat des Nutzungsberechtigten der Zinsen zu. Diese Abweichung vom Musterabkommen ist weder für die deutsche (ca. 1/3 der DBA), noch für die...