Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 10 Dividenden

Michael Heine, Matthias Trinks (November 2024)

Erläuterungen

A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmungen
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt

1In Art. 10 DBA Irland ist die Besteuerung von Dividenden geregelt.

2Der Aufbau des Art. 10 DBA Irland stellt sich wie folgt dar:

  • Abs. 1: Besteuerungsrecht des Ansässigkeitsstaates,

  • Abs. 2: Besteuerungsrecht des Quellenstaates,

  • Abs. 3: Begriffsdefinition Dividenden,

  • Abs. 4: Betriebsstätten-Vorbehalt,

  • Abs. 5: Verbot der exterritorialen Besteuerung.

II. Abweichungen vom OECD-MA und der VHG-DBA

3Die Norm stimmt weitestgehend mit dem OECD-MA 2014/2017 und der VHG-DBA überein. Abweichungen zum MA ergeben sich in Art. 10 Abs. 2 und Abs. 3 DBA Irland. Bedeutsam ist die Gewährung des Quellensteuersatzes für Schachtelbeteiligungen abweichend vom OECD-MA (mindestens 25 %) bereits ab einer Beteiligung von 10 % der Muttergesellschaft. Art. 10 Abs. 2 DBA Irland entspricht der deutschen Verhandlungsgrundlage, Abs. 3 ist kürzer gefasst als die VHG-DBA.

Mit dem Änderungsprotokoll 2021 wurde Art. 10 Abs. 2 Buchst. a DBA Irland neugefasst und eine Mindesthaltedauer entsprechend dem OECD-MA 2017 in die Regelung über Schachtelbeteiligungen eingefügt.

III. Abweichungen von der Vorgängerregelung

4Art. 10 DBA Irland entspricht weitgehend Art. VI DBA Irland 1962. Bereits im vorigen Abkommen war ein geteiltes Besteuerungsrecht mit d...