DBA-Kommentar
2024
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Artikel 7 Unternehmensgewinne
Erläuterungen
A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmungen
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt
1In Art. 7 DBA Irland ist die Besteuerung der Unternehmensgewinne geregelt. Die Vorschrift ist zentral in der Abkommensanwendung, regelt sie doch die Besteuerung von Einkünften aus jeder unternehmerischen Tätigkeit, sofern keiner der anderen Verteilungsartikel sachnäher ist.
2Der Aufbau von Art. 7 DBA Irland stellt sich wie folgt dar:
Abs. 1: Betriebsstättenprinzip,
Abs. 2: Zurechnung der Unternehmensgewinne zwischen Stammhaus und Betriebsstätte,
Abs. 3: Korrespondierende Gewinnberichtigung,
Abs. 4: Abgrenzung zu anderen Verteilungsartikeln.
II. Abweichungen vom OECD-MA und der VHG-DBA
3Art. 7 DBA Irland wurde durch das Änderungsprotokoll 2014 neu gefasst. Das Abkommen stimmt exakt mit Art. 7 OECD-MA 2017 überein (mit Ausnahme von Abs. 3), auch wenn sich in der deutschen Fassung Unschärfen bei der Übersetzung finden. Eine materiell-rechtliche Divergenz ist daraus jedoch nicht ersichtlich. In Art. 7 Abs. 4 DBA Irland wurden in beiden Sprachfassungen neben laufenden Einkünften gesondert Veräußerungsgewinne aufgenommen. Dieser Zusatz erscheint deklaratorisch, da Veräußerungsgewinne originär Einkünfte i. S. des Abkommens darstellen....