Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 6 Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen

Michael Heine, Matthias Trinks (November 2024)

Erläuterungen

A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmungen
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt

1Art. 6 DBA Irland eröffnet den Katalog der Verteilungsartikel und behandelt die Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen.

2Der Aufbau von Art. 6 DBA Irland stellt sich wie folgt dar:

  • Abs. 1: Belegenheitsprinzip,

  • Abs. 2: Definition des „unbeweglichen Vermögens“,

  • Abs. 3: Einkünftedefinition,

  • Abs. 4: Vorrangklausel zu Unternehmensgewinnen (Art. 7).

II. Abweichungen vom OECD-MA und der VHG-DBA

3Mit Ausnahme begrifflicher Unterscheidungen in Art. 6 Abs. 2 DBA Irland stimmt das Abkommen hier exakt mit dem OECD-MA und der VHG-DBA überein.

III. Abweichungen von der Vorgängerregelung

4Art. 6 DBA Irland entspricht inhaltlich der Vorgängerregelung des Art. IX DBA Irland 1962. Der heutige Klammerzusatz, der Einkünfte aus land- und forstwirtschaftlichen Betrieben einschließt, ist lediglich klarstellender Natur.

B. Systematische Kommentierung

5Das Besteuerungsrecht für Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen wird ausschließlich und unbeschränkt dem Belegenheits- bzw. Quellenstaat zugewiesen. Die Doppelbesteuerung wird im Ansässigkeitsstaat durch Anrechnung der ausländischen Steuer (Irland, Art. 23 Abs. 1 Buchst. a DBA Irland) bzw. durch Steuerfreistellung unter Progressionsvorbeh...