Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 5 Betriebsstätte

Michael Heine, Matthias Trinks (November 2024)

Erläuterungen

A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmungen
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt

1In Art. 5 DBA Irland wird der für die Abkommensanwendung bei Unternehmensgewinnen zentrale Ausdruck der Betriebsstätte definiert.

2Der Aufbau von Art. 5 DBA Irland stellt sich wie folgt dar:

  • Abs. 1: allgemeine Definition,

  • Abs. 2: nicht abschließender Positivkatalog,

  • Abs. 3: Sonderregelung für Bauausführungen,

  • Abs. 4: Negativkatalog,

  • Abs. 4.1: Wirtschaftliche Gesamtbetrachtung bei Hilfsbetriebsstätten,

  • Abs. 5, 6: Regelungen zur Vertreterbetriebsstätte,

  • Abs. 7: Anti-Organ-Klausel,

  • Abs. 8: Verbundene Unternehmen.

II. Abweichungen vom OECD-MA und der VHG-DBA

3Mit Ausnahme einer begrifflichen Unterscheidung in Art. 5 Abs. 2 Buchst. f DBA Irland und den überarbeiteten Regelungen zur Vertreterbetriebsstätte in Art. 5 Abs. 5 und 6 DBA Irland stimmt das Abkommen exakt mit dem OECD-MA 2017 und Art. 5 VHG-DBA überein.

Durch das Änderungsprotokoll 2021 wurde die mit dem Update 2017 in Art. 5 Abs. 4.1 OECD-MA aufgenommene Anti-Fragmentierungsregel in das DBA Irland implementiert. Zugleich wurde Art. 5 Abs. 8 OECD-MA zu Betriebsstätten bei verbundenen Unternehmen in das DBA Irland übernommen.

Die Anpassungen des OECD-MA 2017 zur Vertreterbetriebsstätte wurden hingegen nicht eingefügt. Art. 5 Abs. 5 und 6 DBA Irland e...