Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 3 Allgemeine Begriffsbestimmungen

Michael Heine, Matthias Trinks (November 2024)

Erläuterungen

A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmungen
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt

1Art. 3 Abs. 1 DBA Irland nimmt nach den Vorgaben des OECD-MA 2014 die wesentlichen Begriffsdefinitionen für das Abkommen vor, um eine einheitliche Terminologie bei der Auslegung des Abkommens zu schaffen. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Weitere Begriffsdefinitionen folgen u. a. in den Verteilungsartikeln.

2Art. 3 Abs. 2 DBA Irland enthält eine allgemeine Auslegungsregel für nicht gesondert im DBA definierte Begriffe.

II. Abweichungen vom OECD-MA und der VHG-DBA

3Das Abkommen enthält in Art.  3 Abs.  1 Buchst.  a bis c zunächst den Begriff des Vertragsstaates und die Ausdrücke „Irland“ und „Deutschland“ in ihrer geografischen Bedeutung. Diese Definitionen enthält Art.  3 OECD-MA nicht. Das DBA Irland umfasst im Gegenzug keine Art.  30 OECD-MA vergleichbare Regelung zur Ausdehnung des räumlichen Geltungsbereiches.

Die weiteren Begriffsbestimmungen entsprechend den Vorgaben des OECD-MA in leicht abgewandelter Reihenfolge wörtlich:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Definition in Art. 3 Abs. 1 Buchst. /Nr… .
VHG-DBA
Vertragsstaat
a
–-
1
Irland
b
–-
1
Deutschland
c
–-
1
Person
d
a
2
Gesellschaft
e
b
3
Unternehmen
f
c
4
Geschäftstätigkeit
g
h
5
Unternehmen eines Vertragsstaats
h
d
6
Internationaler Verkeh...