DBA-Kommentar
2024
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Artikel 2 Unter das Abkommen fallende Steuern
Erläuterungen
A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmungen
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt
1Art. 2 DBA Irland beschreibt den sachlichen Anwendungsbereich des Abkommens.
II. Abweichungen vom OECD-MA und der VHG-DBA
2Art. 2 DBA Irland entspricht exakt dem Wortlaut des OECD-MA und der VHG-DBA.
III. Abweichungen von der Vorgängerregelung
3Die Vorschrift entspricht inhaltlich Art. I DBA Irland 1962. Anstelle der Anwendung der Öffnungsklausel wurden die in der Zwischenzeit nunmehr erhobenen Abgaben explizit benannt; in Deutschland der Solidaritätszuschlag, in Irland die allgemeine Sozialabgabe („universal social charge“) und die Steuer vom Veräußerungsgewinn („capital gains tax“).
B. Systematische Kommentierung
4Art. 2 Abs. 1 DBA Irland legt fest, dass die Art der Steuererhebung und ihre verwaltungstechnische Umsetzung keinen Einfluss auf den Geltungsbereich des Abkommens haben. In Ergänzung zum Wortlaut des OECD-MA ist aufgrund der föderalen Struktur in Deutschland noch die Steuererhebung durch die (Bundes-)Länder und deren Gebietskörperschaften aufgenommen. Dieser Zusatz hat jedoch nur deklaratorischen Charakter, da es sich auch bei den Ländern um Gebietskörperschaften handelt. In Irland spielt der Zusatz keine R...