Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 2 Unter das Abkommen fallende Steuern

Michael Heine, Matthias Trinks (November 2024)

Erläuterungen

A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmungen
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt

1Art. 2 DBA Irland beschreibt den sachlichen Anwendungsbereich des Abkommens.

II. Abweichungen vom OECD-MA und der VHG-DBA

2Art.  2 DBA Irland entspricht exakt dem Wortlaut des OECD-MA und der VHG-DBA.

III. Abweichungen von der Vorgängerregelung

3Die Vorschrift entspricht inhaltlich Art. I DBA Irland 1962. Anstelle der Anwendung der Öffnungsklausel wurden die in der Zwischenzeit nunmehr erhobenen Abgaben explizit benannt; in Deutschland der Solidaritätszuschlag, in Irland die allgemeine Sozialabgabe („universal social charge“) und die Steuer vom Veräußerungsgewinn („capital gains tax“).

B. Systematische Kommentierung

4Art. 2 Abs. 1 DBA Irland legt fest, dass die Art der Steuererhebung und ihre verwaltungstechnische Umsetzung keinen Einfluss auf den Geltungsbereich des Abkommens haben. In Ergänzung zum Wortlaut des OECD-MA ist aufgrund der föderalen Struktur in Deutschland noch die Steuererhebung durch die (Bundes-)Länder und deren Gebietskörperschaften aufgenommen. Dieser Zusatz hat jedoch nur deklaratorischen Charakter, da es sich auch bei den Ländern um Gebietskörperschaften handelt. In Irland spielt der Zusatz keine R...