Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 17 Selbständige Künstler und Sportler

Thorsten Wagemann (September 2024)

Erläuterungen

Wagemann
A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt

1Die Norm ist eine Spezialregelung gegenüber Art. 14 DBA Belgien für selbständige Künstler und Sportler. Die Vergütungen, welche für eine persönlich ausgeübte Tätigkeit bezogen werden, können im Tätigkeitsstaat besteuert werden. Eine feste Einrichtung ist hierfür keine Voraussetzung.

2–6Einstweilen frei

II. Abweichungen vom OECD-MA und VHG-DBA

7Art. 17 DBA Belgien bezieht sich gegenüber Art. 17 Abs. 1 OECD-MA nur auf selbständig tätige Künstler und Sportler, abweichend ist außerdem die Beschränkung auf eine berufsmäßig ausgeübte Tätigkeit. Im Art. 17 DBA Belgien ist kein weitergehender Beispielkatalog enthalten. Eine Regelung entsprechend Art. 17 Abs. 2 OECD-MA ist nicht enthalten.

8Die Behandlung von Künstlern und Sportlern ist in Art. 16 VHG-DBA geregelt. Art. 16 VHG-DBA entspricht insoweit weitgehend dem Art. 17 OECD-MA, mit entsprechenden Abweichungen zum DBA Belgien (siehe oben). Art. 16 Abs. 2–4 VHG-DBA haben im DBA Belgien keine Entsprechung.

9–13 Einstweilen frei

III. Abweichungen von der Vorgängerregelung

14Es liegen keine Abweichungen vor.

15–19Einstweilen frei

IV. Auswirkungen durch das Multilaterale Instrument

20Deutschland hat das DBA Belgie...