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NWB direkt Nr. 51 vom Seite 1394

Wege zur Vermeidung der Geschäftsführerhaftung in der Insolvenz

Dr. Rüdiger Werner

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB KAAAG-64817 Die Geschäftsführer einer GmbH sind zum Ersatz von Zahlungen verpflichtet, die nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft oder nach Feststellung ihrer Überschuldung geleistet werden (§ 64 Satz 1 GmbHG). Seit einer Entscheidung aus dem Jahr 1999 hat der BGH die Haftung aus § 64 GmbHG zu einem äußerst scharfen Instrument entwickelt, das für die betroffenen Geschäftsführer existenzbedrohend sein kann. Der Beitrag gibt anlässlich eines jüngst ergangenen einschlägigen NWB QAAAG-53601 einen Überblick über die Norm und zeigt Maßnahmen auf, einer Haftung vorzubeugen.

Ausführlicher Beitrag s. .

Voraussetzungen einer Haftung

[i]Schmälerung der InsolvenzmasseZentraler Ansatzpunkt ist der Begriff der Zahlung. Jede Art von Leistung, die sich schmälernd auf die Vermögensmasse der Gesellschaft auswirkt, ist eine Zahlung i. S. von § 64 Satz 1 GmbHG. Tatbestandsmäßig sein kann die aktive Vornahme von Zahlungen von einem Geschäftskonto der Gesellschaft an einen Dritten, der Erhalt von Zahlungen auf einem Geschäftskonto, die Auflösung von Zahlungspflichten durch Umsetzung einer bestehenden schuldrechtlichen Verrechnungsabrede, das aktive Einlösen von Wertpapieren wie Wechseln oder ...