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FG Niedersachsen 17.10.2017 13 K 76/17, NWB 50/2017 S. 3827

Einkommensteuer | Kein Kindergeld während der Fortbildung zum Steuerfachwirt

Das Niedersächsische entschieden, dass die während der Fortbildung zum Steuerfachwirt ausgeübte Erwerbstätigkeit eines volljährigen Kindes in einer Steuerberaterkanzlei mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als 20 Stunden die Berücksichtigung des Kindes beim Kindergeld ausschließt.

Anmerkung:

Die Tochter des Klägers hat im Jahr 2010 die Ausbildung zur Steuer-fachangestellten abgeschlossen und im Jahr 2012 eine Fortbildung zur Steuerfachwirtin begonnen. Der Kläger vertritt die Auffassung, dass es sich bei der Fortbildung um einen Bestandteil einer erstmaligen Berufsausbildung handele, da die Tochter von Anfang an das Berufsziel Steuerfachwirtin angestrebt habe. Die Familienkasse und das Finanzgericht haben jedoch entschie...