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BFH 23.08.2017 X R 33/15, NWB 49/2017 S. 3693

Einkommensteuer | Zur Ermittlung der Höhe der früheren, aus unversteuertem Einkommen geleisteten Altersvorsorgeaufwendungen

Nach dem gelten im Rahmen der Beurteilung der Frage, in welchem Umfang ein Steuerpflichtiger seine Altersvorsorgeaufwendungen nach der bis 2004 geltenden Rechtslage aus versteuertem Einkommen geleistet hat, Beiträge zu privaten Rentenversicherungen und kapitalbildenden Lebensversicherungen im Verhältnis zu den Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung als lediglich nachrangig abziehbar.