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Unternehmensnachfolgeregelungen in Gesellschaftsverträgen
So sichern Ihre Mandanten den Fortbestand des Unternehmens
Die Suche nach einer Nachfolgeregelung in Gesellschaften, egal ob Personen- oder Kapitalgesellschaft, stellt sich regelmäßig als problematisch dar. Sie ist jedoch unentbehrlich. Denn die Mitbestimmung bei im Unternehmen anfallenden notwendigen Einzeltätigkeiten muss uneingeschränkt auch nach dem Ausscheiden der Alt-Gesellschafter gegeben sein, damit die Gesellschaft zukunftsfähig bleibt. Nachfolgeklauseln in Gesellschaftsverträgen können dies sicherstellen.
I. „Gesellschaftsrecht geht vor Erbrecht“
In der Position einer Gesellschafterstellung sind neben erb- und steuerrechtlichen Kriterien auch gesellschaftsrechtliche Vereinbarungen zu beachten. Es gilt die „eiserne“ Grundregel: Gesellschaftsrecht geht vor Erbrecht!
Bei Personengesellschaften muss stets festgestellt werden, ob bzw. an wen die Gesellschafterstellung überhaupt übergeben werden kann bzw. darf. Bei Kapitalgesellschaftsbeteiligungen ist deren grundsätzliche Vererblichkeit hingegen gesetzlich geregelt. Dennoch können in Gesellschaftsverträgen vereinbarte Einziehungs- bzw. Abtretungsklauseln das Ergebnis, das durch den Erbfall eingetreten ist, infrage stellen. Eine Prüfung bzw. ein konkreter Abgleich zwischen Gesellschaftsve...