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USt direkt digital Nr. 22 vom Seite 4

Organschaft und Durchschnittssätze für landwirtschaftliche Betriebe

Udo Vanheiden

Umsätze selbst erzeugter Produkte, die der Landwirt als Organträger im Rahmen einer Organschaft über die Organgesellschaft tätigt, unterliegen der pauschalen Umsatzbesteuerung nach § 24 UStG.

A. Leitsatz (amtlich)

Ist der Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebs Organträger, so unterliegen auch die Lieferungen der Erzeugnisse dieses Be­triebs durch die Organgesellschaft der Besteuerung nach Durch­schnittssätzen (§ 24 UStG).

B. Sachverhalt

Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) bewirtschaftete in den Streitjahren (2004 und 2005) einen in F gelegenen Aussiedlerhof. Er erzielte durch den Anbau von Gemüse, aber auch mit der Erzeugung von Zuckerrüben, Kartoffeln und Getreide, Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft.

Der Kläger war darüber hinaus alleiniger Gesellschafter-Ge­schäftsführer einer im Jahre 1999 gegründeten GmbH, deren Ge­schäftsgegenstand ausweislich des Handelsregisterauszugs in den Streitjahren der Handel mit Agrarprodukten und -bedarfsmitteln sowie Lebensmitteln, insbesondere Frischprodukten war. Er veräußerte in den Streitjahren das von ihm selbst erzeugte Gemüse an die GmbH, die es wusch, entstielte, verpackte und verkaufte.

Im Rahmen einer Außenprüfung stellte das zuständige Fi­nanza...