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Steuern mobil Nr. 2 vom

Track 18 | Umsatzsteuer: Durchschnittssätze für landwirtschaftliche Betriebe bei einer Organschaft

Ist der Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebs Organträger, so unterliegen nach einem aktuellen Urteil des BFH auch die Lieferungen der Erzeugnisse durch die Organgesellschaft der Besteuerung nach Durchschnittssätzen gem. § 24 UStG. Der Landwirt ist Unternehmer für sämtliche Außenumsätze des Organkreises. Die Regelung, wonach die Durchschnittssatzbesteuerung für Gewerbebetriebe kraft Rechtsform ausscheidet, greift in Organschaftsfällen nicht.

Für die Land- und Forstwirte unter Ihren Mandanten ist möglicherweise ein weiteres Urteil des Bundesfinanzhofs zur Umsatzsteuer interessant. Es geht um die pauschale Besteuerung nach Durchschnittssätzen.

Nach § 24 UStG unterliegen bestimmte Umsätze, die im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ausgeführt werden, einem Steuersatz von 10,7 %. Dem steht ein Vorsteuerabzug in gleicher Höhe gegenüber. Der Landwirt hat somit im Ergebnis keine Umsatzsteuer zu entrichten. Andererseits kann er jedoch seinen Abnehmern Umsatzsteuer in Rechnung stellen, die diese als Vorsteuern abziehen und als Preisvorteil an den Endverbraucher weitergeben können.

Bitte schildern Sie uns doch kurz den Urteilsfall. – Gerne. Der Kläger erzielte Umsätze au...