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WP Praxis Nr. 12 vom Seite 296

Haftung des Wirtschaftsprüfers als Treuhandkommanditist

Der BGH präzisiert seine Rechtsprechung bei Kapitalanlagemodellen

RA/WP/StB/FAStR Alexander Kirchner und RA´in Eva-Maria Tönsmann

Die Entscheidungen des NWB YAAAG-51663 und v. - III ZR 489/16 NWB MAAAG-42034 präzisieren die Rechtsprechung zur Haftung von Treuhandkommanditisten und führen im Ergebnis zu einer Haftungserweiterung. Wirtschaftsprüfer bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften nehmen häufig die Stellung eines Treuhandkommanditisten in Kapitalanlagemodellen ein. Um das Risiko einer Haftung abschätzen und einordnen zu können, sind die rechtlichen Konstellationen von entscheidender Bedeutung. Dieser Beitrag stellt die relevanten Konstellationen vor und verschafft dem Wirtschaftsprüfer damit einen Überblick, u. a. auch über die Rechtsprechungsentwicklung zum Versicherungsschutz.

Haack, Der Treuhänder bei der Publikumsgesellschaft, infoCenter NWB DAAAD-82349

Kernaussagen
  • Als Treuhandkommanditist haftet der Wirtschaftsprüfer, der einen eigenen Anteil hält, gegenüber nach ihm eintretenden Treugeberanlegern und Direktkommanditisten wie ein Gründungsgesellschafter.

  • Er muss dem Anleger für seine Beitrittsentscheidung ein richtiges Bild über das Beteiligungsobjekt vermitteln. Dies beinhaltet die Aufklärung über alle für seine Anlageentscheidung wesentlichen Umstände. Fehler ...