NWB Nr. 46 vom Seite 3465

Die Nähe suchen

Claudia Kehrein | Redakteurin | nwb-redaktion@nwb.de

Wenn Grenzen überschritten werden

Bei grenzüberschreitend tätigen Unternehmen spielen sog. Konsignationslager eine große Rolle. Um eine schnelle Belieferung von dringend benötigten Waren sicherzustellen, richtet der Lieferant hierfür sein Auslieferungslager in räumlicher Nähe zum Kunden ein. Die Ware verbleibt solange im Eigentum des liefernden Unternehmers, bis der Abnehmer sie aus dem Lager entnimmt. Aus Sicht der Umsatzsteuer stellt sich die Frage, zu welchem Zeitpunkt bei Warenlieferungen über ein solches Außenlager die Verfügungsmacht übertragen wird. Mit Urteilen vom und vom hat der Bundesfinanzhof hierzu Stellung genommen und dabei der Auffassung der Finanzverwaltung widersprochen. Bei einer Lieferung über ein Konsignationslager liegt demnach eine Direktlieferung vor, wenn der Abnehmer bereits bei Beginn der Versendung feststeht. In diesen Fällen bleibt folglich die Zwischenlagerung außer Betracht. Mit seinem Schreiben vom hat nun das Bundesfinanzministerium diese Feststellungen zum Ort der Lieferung übernommen, leider allerdings einige Fragen offen gelassen. Auf weist Robisch darauf hin, worauf Unternehmen – Lieferanten wie Abnehmer – nun bei der Abwicklung von Lieferungen über Konsignationslager achten sollten.

Ohne Grenzen zu überschreiten, verbringen dagegen viele Deutsche ihren Urlaub im Inland. Denn geht es um die schönste Zeit im Jahr, ist bei vielen das Inland erste Wahl. Nach einer aktuellen Tourismusanalyse waren deutsche Feriengebiete im vergangenen Jahr die beliebtesten Reiseziele – mehr als jeder Dritte verbrachte seinen Urlaub im eigenen Land. Dabei verzeichnen Ferienhäuser und -wohnungen wachsende Beliebtheit, bieten diese zum Teil einen sehr hohen Ausstattungsstandard und gewährleisten eine große Individualität und Privatsphäre. Auf der anderen Seite gelten Ferienimmobilien für Kapitalanleger als vielversprechende und solide Investitionen. Somit erstaunt es wenig, dass Einkünfte, die im Zusammenhang mit der Vermietung oder Veräußerung von Ferienimmobilien stehen, zunehmend auch in den Fokus der Finanzverwaltung geraten. Einen Überblick über die Fallstricke bei inländischen Ferienimmobilien – unter Berücksichtigung des gibt L´habitant auf .

Steigendes Interesse verzeichnet der Immobilienverband Deutschland neuerdings im Segment „Wohnen auf dem Wasser“. Aufgrund ihrer bautechnischen Besonderheiten werfen die sog. schwimmenden Häuser in steuerlicher Hinsicht allerdings einige Fragen auf: Unterliegt der Erwerb eines „Schwimmhauses“ als Gebäude auf fremden Grund und Boden der Grunderwerbsteuer? Kann das Schwimmhaus als Familienheim von der Erbschaftsteuer befreit sein? Mit den steuerlichen Besonderheiten der „schwimmenden Häuser“ beschäftigt sich Stöckel auf .

Beste Grüße

Claudia Kehrein

Fundstelle(n):
NWB 2017 Seite 3465
NWB LAAAG-61412