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IWB Nr. 21 vom Seite 793

Betriebsstätten in Tschechien

Ondřej Antoš

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 804 Die ertragsteuerliche Betriebsstätte wird im tschechischen Körperschaftsteuergesetz breiter abgegrenzt als im Art. 5 DBA Tschechoslowakei. Das betrifft insbesondere die Dienstleistungsbetriebsstätte, die das DBA Tschechoslowakei gar nicht regelt, und daher ist dieses Konzept in Bezug auf das Subsidiaritätsprinzip nicht auf deutsche Unternehmen in Tschechien anwendbar. Es gibt jedoch mehrere Besonderheiten, auf die deutsche Unternehmen achten sollten.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

I. Tatbestände für das Entstehen einer Betriebsstätte in Tschechien

[i]Grundfälle, in denen eine Betriebsstätte in Tschechien für deutsche Unternehmen entstehtDas tschechische Körperschaftsteuergesetz stellt fünf Grundfälle auf, in denen für eine in Tschechien steuerlich nicht ansässige Person die ertragsteuerliche Betriebsstätte vorliegen kann: (1.) diese Person verfügt über eine feste Stätte zur Ausübung ihrer Tätigkeiten in Tschechien, (2.) sie führt eine Bauausführung oder eine Baumontage für eine Dauer in Tschechien durch, die sechs Monate in irgendeiner Periode von zwölf aufeinander folgenden Kalendermonaten überschreitet, (3.) sie erbringt bestimmte Dienstleistungen für eine Dauer in Tschechien, die sechs Monate in irgendeiner Periode von zwölf aufeinander folgenden Kalendermonaten überschreitet, (4.) sie ha...