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Forschung und Entwicklung im Lagebericht
Anforderungen und Realität im DAX 30
Der Lagebericht stellt neben dem Jahresabschluss das zentrale Medium dar, um die Adressaten mit entscheidungsrelevanten und verlässlichen Informationen für die Beurteilung des Unternehmens zu versorgen. Dieser Erwartung kann der Lagebericht aber nur gerecht werden, wenn er vollumfassend über die Lage des Unternehmens berichtet. Ein wesentlicher Bestandteil ist dabei die Berichterstattung über die Aktivitäten im Bereich der Forschung und Entwicklung, weil heutige Forschung und Entwicklung die Grundlage für das künftige Geschäft legt.
Grünberger, IFRS 2017, II.3 Forschungs- und Entwicklungskosten, 14. Auflage, Herne 2017, S. 42 NWB CAAAF-86519
Die Berichterstattung über Forschung und Entwicklung ist für die Beurteilung und Prognose der Geschäftstätigkeit von großer Bedeutung.
Die gesetzlichen Normen sind rudimentär, DRS 20 konkretisiert wichtige Inhalte.
Die Auswertung zeigt ein durchwachsenes Bild bei insgesamt wenig informativer Berichterstattung.
I. Anforderungen an die Berichterstattung über Forschung und Entwicklung im (Konzern-)Lagebericht
[i]Mujkanovic, Beschaffungsrisiken im Lagebericht, PiR 1/2017 S. 26 NWB WAAAF-89823 Pilhofer/Herr, Zur empirischen Belegbarkeit einer „Entschlackungswelle“ im Geschäftsjahr 2015, PiR 1/2017 S. 1 NWB QAAAF-89825 Freidank/Sepetauz, (Konzern-)Lageberichterstattung nach DRS 20, StuB 2/2013 S. 54 NWB GAAAE-27268 Lüdenbach/Hoffmann, Haufe IFRS-Kommentar, 15. Auflage, Freiburg 2... Anhang