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BFH zur Besteuerung eines Veräußerungsgewinns im Inbound-Fall
Wenn [i]BFH, Urteil v. 31.5.2017 - I R 37/15 NWB GAAAG-60391 eine mindestens 1 %ige Beteilung an einer inländischen Kapitalgesellschaft durch eine ausländische Körperschaft unmittelbar oder mittelbar veräußert wird, ergibt sich nach bislang gängiger Beurteilung – vorbehaltlich einer etwaigen abkommensrechtlichen Freistellung – aufgrund der 95 %-Steuerfreistellung nach § 8b Abs. 2, 3 KStG eine effektive Besteuerung des Veräußerungsgewinns mit Körperschaftsteuer und Solidarzuschlag von ca. 0,8 %. In Konzernstrukturen kann dies erhebliche Auswirkungen haben. Der BFH hat dieser Praxis nun eine Absage erteilt. Bereits nach nationalem Steuerrecht scheidet eine Besteuerung des Veräußerungsvorgangs vollumfänglich aus.
- Der BFH lehnt eine Besteuerung der von ausländischen Körperschaften erzielten Gewinne aus der Veräußerung von Beteiligungen an inländischen Kapitalgesellschaften ab. Im Rahmen der Ermittlung inländischer Einkünfte nach § 49 EStG ist die punktuelle Gewinnermittlung nach § 17 Abs. 2 EStG maßgeblich. 
- Insoweit läuft die Regelung des § 8b Abs. 3 Satz 1 KStG, wonach 5 % des nach § 8b Abs. 2 KStG zu 100 % freizustellenden Veräußerungsgewinns als nicht abzugsfähige Betriebsausgabe gelten, ins Leere. 
- In der Praxis ergeben sich Auswir...