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BBK Nr. 20 vom

Wechsel der Gewinnermittlungsart bei Betriebsveräußerung, Verschmelzung und Einbringung

Rüdiger Happe

[i]Happe, Wechsel der Gewinnermittlungsart, Grundlagen NWB PAAAE-23850 Auch wenn ein Unternehmen die Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG als Gewinnermittlungsart gewählt hat, kann es Situationen geben, in denen ein Wechsel zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG und die Aufstellung einer Bilanz nicht vermeidbar sind. Der Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, in welchen Fällen der Wechsel der Gewinnermittlungsart insbesondere bei Betriebsaufgabe, Verschmelzungs- und Einbringungsvorgängen zwangsweise vorzunehmen ist.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

I. Anlässe für einen Wechsel zur Bilanzierung

[i]Happe, Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG, Grundlagen NWB KAAAE-23480 Die Wahl der Gewinnermittlungsart Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG ist keine endgültige Entscheidung. Spätestens bei der Betriebsaufgabe ist ein Wechsel zum Bestandsvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG zwingend vorgeschrieben. Aber auch schon während des laufenden Geschäftsbetriebs kommt ein Wechsel in Betracht: freiwillig, durch Verpflichtung zur Buchführung nach § 141 AO oder bei Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe.

II. Steuerliche Auswirkungen des Übergangs zur Bilanzierung

Bei Beginn der Buchführungspflicht bzw. bei Betriebsaufgabe oder Betriebsveräußerung muss der Steuerpflichtige eine Eröffnungsbilanz erstellen. Die einzelnen Wirtschaftsgüter sind dann mit den Werten anzusetzen, mi...