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Umsatzsteuer | Aufbau eines Strukturvertriebs nicht steuerfrei
Keine steuerfreien Tätigkeiten als Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler (§ 4 Nr. 11 UStG) sind nach dem die typischerweise mit dem Aufbau und der Aufrechterhaltung eines Strukturvertriebs einhergehende Betreuung, Schulung und Überwachung von Versicherungsvertretern, die Festsetzung und Auszahlung der Provisionen sowie das Halten der Kontakte zu den Versicherungsvertretern.
Die Versagung der Umsatzsteuerbefreiung – im zweiten Rechtsgang – überrascht nicht, weil die Aufgabenstellung des Klägers (Aufbau eines Strukturbetriebs durch Anwerben von Maklern sowie Durchführung von Werbeveranstaltungen) keine Vermittlungstätigkeit ist. Dazu muss der Dienstleistungserbringer sowohl mit dem Versicherer als auch mit dem Versicherten (zumindest mittelbar) in Verbindung stehen...