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Gewerbliche Prägung einer vermögensverwaltenden GmbH & Co. KG
BFH erklärt begrenzte Geschäftsführungsbefugnisse der Kommanditisten bei der sog. Einheits-GmbH & Co. KG für unschädlich
Die gewerbliche Prägung einer GmbH & Co. KG setzt u. a. voraus, dass ausschließlich die Komplementär-GmbH zur Geschäftsführung befugt ist. Bei der sog. Einheits-GmbH & Co. KG, bei der die Anteile an der GmbH vollständig im Eigentum der KG stehen, kann sich die Geschäftsführungsbefugnis der GmbH nicht sinnvoll auf die eigenen Anteile erstrecken, insbesondere wegen (rein theoretischer?) Interessenkollisionen bei der Willensbildung. Wird deshalb die Geschäftsführungsbefugnis allein hinsichtlich der Anteile an der GmbH auf die Kommanditisten verlagert, bleibt das für die Frage der gewerblichen Prägung unschädlich.
Umstrukturierung zur Einheits-GmbH & Co. KG keine Betriebsaufgabe
Eine bisher unstreitig vermögensverwaltende, aber gewerblich geprägte GmbH & Co. KG wandelte sich im Rahmen einer geschäftlichen Umstrukturierung zu einer Einheits-GmbH & Co. KG. Laut Gesellschaftsvertrag wurden deshalb ab diesem Zeitpunkt die Geschäftsführungsbefugnisse hinsichtlich der GmbH-Anteile auf die Kommanditisten übertragen. Das Finanzamt nahm einen Wegfall der gewerblichen Prägung und folglich eine Betriebsaufgabe an, bei der die stillen Reserven des Grundbesitzes zu verst...