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Die GmbH & Co. KG in der Form der Einheitsgesellschaft
Anmerkung zum BFH-Urteil vom 13.7.2017 - IV R 42/14
[i]Einheitsgesellschaft als etabliertes GestaltungsmodellDie GmbH & Co. KG in der Form der Einheitsgesellschaft ist ein etabliertes Gestaltungsmodell. Dabei werden die Geschäftsanteile an der Komplementärin von der KG gehalten. Das Gestaltungsmodell Einheitsgesellschaft kann sowohl gesellschaftsrechtlich als auch steuerrechtlich motiviert sein. Die Zulässigkeit der GmbH & Co. KG in der Form der Einheitsgesellschaft ist heute allgemein anerkannt. Die Einheitsgesellschaft mit ihrer ungewöhnlichen Verschachtelung von GmbH & Co. KG und Komplementär-GmbH wirft jedoch immer wieder Probleme auf, die bislang noch nicht geklärt sind. Dies gilt insbesondere für die Frage der Willensbildung der Einheitsgesellschaft. Diese Frage hat auch eine steuerrechtliche Dimension, da durch entsprechende Vertragsgestaltungen die gewerbliche Prägung der Gesellschaft nach § 15 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 EStG infrage gestellt werden kann. Der BFH hat dies mit Urteil v. - IV R 42/14 (BStBl 2017 II S. 1126) nunmehr verneint.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Grundlagen
[i]Besonderheit der EinheitsgesellschaftDie GmbH & Co. KG in der besonderen Form der Einheitsgesellschaft ist ein gesellschaftsrechtliches Standardinstrument. Versteht man unter einer GmbH & Co. KG grundsätzlich ein...