Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BBK Nr. 19 vom Seite 915

Handelsrechtliche Bilanzierung von Altersversorgungsverpflichtungen

Neufassung der IDW RS HFA 30

Hendrik Bartsch und Maryam Pourgholam

[i]Thaut, Die Neufassung des IDW RS HFA 30 zur handelsrechtlichen Bilanzierung von Altersversorgungsverpflichtungen, Teil 1: WP Praxis 8/2017 S. 182 NWB XAAAG-50648, Teil 2: WP Praxis 9/2017 S. 208 NWB DAAAG-53854 Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat die Neufassung der IDW-Stellungnahme zur handelsrechtlichen Bilanzierung von Altersversorgungsverpflichtungen (IDW RS HFA 30) am verabschiedet, die die Fassung vom ersetzt. Die beiden im Beitrag diskutierten wesentlichen Anpassungen beziehen sich zum einen auf die HGB-Änderungen bezüglich der Ermittlung des Rechnungszinssatzes (Zehn-Jahres-Durchschnitt), zum anderen auf die neuen Regelungen einer Schuldübernahme sowie einer Erfüllungsübernahme ohne Schuldbeitritt.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Vorbemerkungen

[i]Philipps, Erweiterte Anhangangaben zu Pensionsrückstellungen, BBK 7/2016 S. 333 NWB FAAAF-69735 Das IDW hat mit der Neufassung der IDW-Stellungnahme zur handelsrechtlichen Bilanzierung von Altersversorgungsverpflichtungen (IDW RS HFA 30 n. F.) die aktuelle Gesetzgebung im Jahr 2016 übernommen. Insbesondere die Änderungen des HGB durch die Wohnimmobilienkreditrichtlinie sowie das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz machten eine entsprechende Anpassung der IDW-Verlautbarung erforderlich.

Hinweis:

Verpflichtend anzuwenden ist die Neufassung gemäß IDW RS HFA 30, Rz. 5, bei der Aufstellung von...