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BBK Nr. 19 vom Seite 912

Sind mehrere Kassen eines Betriebs einzeln auszuzählen?

Leserfrage

Dr. Bernhard Bellinger

[i]bbk-leserfrage@nwb.de Haben Sie auch eine fachliche Frage? Bitte richten Sie Ihre Zusendung per E-Mail an bbk-leserfrage@nwb.de. Möchten Sie mit Fachkollegen diskutieren? Melden Sie sich an in der NWB Community unter www.nwb-community.de. Interessiert Sie die Fachmeinung unserer Autoren zu aktuellen Reizthemen? Dann schauen Sie doch mal unter www.nwb-experten-blog.de vorbei!

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

Frage

[i] Becker, Das Kassengesetz auf dem Gabentisch – und was nun?, BBK 3/2017 S. 116 NWB OAAAG-35906 Nach dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (sog. Kassengesetz) besteht gemäß § 146 Abs. 1 Satz 1 AO n. F. die Pflicht zur Aufzeichnung eines jeden einzelnen Geschäftsvorfalls, so dass sich die einzelnen Vorgänge in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen. Zusätzlich legt Satz 2 der Vorschrift fest, dass Kasseneinnahmen und Kassenausgaben täglich festzuhalten sind. Bedeutet dies implizit, dass mehrere Kassen eines Betriebs einzeln ausgezählt werden müssen oder darf das Bargeld der Kassen zusammen in einem Betrag ausgezählt werden?

Antwort

Hinweis:

Diese Frage ist eine Standardfrage der Zuhörer, wenn zum Thema Kasse referiert wird. Regelmäßig fällt die Antwort der Referenten vage aus. Das ...