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Kostenübernahme bei Arbeitnehmerentsendungen: Eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers?
FG Rheinland-Pfalz widerspricht BFH
[i]infoCenter „Nettolohnvereinbarung“ NWB XAAAB-05695 Bei Auslandsentsendungsfällen wird im Rahmen einer Nettolohnvereinbarung oftmals bestimmt, dass der Arbeitgeber die Steuerberatungskosten des Mitarbeiters übernimmt. Bei Lohnsteueraußenprüfungen geht es dann darum, ob die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber Entlohnungscharakter hat oder im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers stattfindet. Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber aus den bezogenen Steuerberatungsleistungen zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Mit seiner Entscheidung vom - 1 K 1605/14 NWB FAAAG-48782 (Revision eingelegt, Az. beim BFH: VI R 28/17) ist das FG Rheinland-Pfalz einen neuen Weg gegangen und hat die Auffassung vertreten, dass in der Kostenübernahme ein eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers vorliegen kann.
I. Urteilsfall
[i]infoCenter „Auslandstätigkeit“ NWB MAAAA-57044 Ein weltweit tätiger Konzern beschäftigt ca. 26.000 Arbeitnehmer, davon ca. 1.900 Mitarbeiter im Inland. Innerhalb des Konzerns wird der weltweite Austausch von Mitarbeitern gefördert. Bestandteil der Fördermaßnahmen des Arbeitgebers ist dabei jeweils auch die Unterstützung des Arbeitnehmers bei der Erledigung der steuerlichen Pflichten sowohl im Herkunfts- als auch im Entsendestaat. Die Einzelheiten s...