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Bilanzierung | Rückstellung für Aktienoptionsprogramm für Mitarbeiter
Der Arbeitgeber darf für ein Aktienoptionsprogramm für seine Mitarbeiter keine Rückstellung bilden, wenn die Mitarbeiter die Aktienoptionen nur unter bestimmten Voraussetzungen ausüben dürfen, die in der Zukunft liegen.
Im Streitfall gewährte die Klägerin, eine AG, ihren Mitarbeitern im Jahr 2006 Aktienoptionen. Die Option konnte innerhalb von zehn Jahren ausgeübt werden, [i]Rückstellung unzulässig
wenn das Unternehmen innerhalb dieses Zeitraums verkauft wird oder an die Börse geht (sog. Exit-Ereignis) und [i]Optionsausübung war an Bedingungen geknüpft
wenn der Verkehrswert der Klägerin innerhalb dieser Zeit um mindestens 10 % über dem Ausübungspreis pro Aktie liegt.
Die Klägerin hatte im Fall der Ausübung der Option ein Ersetzungsrecht und konnte statt der Options-Aktien einen Barbetrag an die Mitarbeiter auszahlen (sog. Barausgleich...