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Umsatzsteuer | Zur Umsatzsteuerbefreiung für Umsätze der ambulanten Pflege
Leistungen der sog. 24-Stunden-Pflege von privatrechtlichen Einrichtungen zur ambulanten Pflege waren in den Jahren 2005 und 2006 nur dann umsatzsteuerfrei, wenn im Vorjahr oder im jeweiligen Kalenderjahr die Pflegekosten in mindestens 40 % der Pflegefälle von den gesetzlichen Trägern der Sozialversicherung oder Sozialhilfe ganz oder zum überwiegenden Teil getragen worden sind. Diese Einschränkung ist nach dem weder unionsrechts- noch verfassungswidrig.
Die aktuelle Fassung des § 4 Nr. 16 UStG hat die Umsatzsteuerbefreiung erweitert, wirkt aber S. 2812 [i]Pfefferle/Renz, NWB 8/2016 S. 556nicht zurück. Auch auf das Unionsrecht konnte sich der Kläger nicht stützen, der die Pflegeleistungen einer – zwischenzeitlich insolventen – Organ-GmbH besteuern muss, weil sie die nach altem Recht maßgebli...