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BÜRO Nr. 9 vom Seite 15

Muss ich das wirklich machen? Rechte und Pflichten in der Ausbildung

Dipl.-Hdl. Lars Wächter; Kassel

Vor kurzem sind wieder rund eine halbe Million junger Menschen in eine Berufsausbildung gestartet. Die Erfahrung zeigt, dass es nicht nur die Neulinge unter den Azubis sind, die ihre gesetzlich geregelten Rechte und Pflichten im Ausbildungsverhältnis nicht so genau kennen. Auch gestandene Ausbilder und ältere Azubis sind sich bisweilen unsicher. Ein Blick ins Berufsbildungsgesetz (BBiG) kann die Zweifel beseitigen.

Fragen aus der Praxis

Die folgenden Fragen – sie werden am Ende dieses Beitrages besprochen – haben Azubis und Ausbilder der IHK Kassel gestellt:

  1. „Muss ich in der Mittagspause mit dem Hund meiner Chefin ‚Gassi gehen’?“

  2. „Mein Chef sagt mir, ich soll nach Beendigung der Arbeit meinen Arbeitsplatz aufräumen. Muss ich das tun?“

  3. „Muss ein Auszubildender heutzutage noch ein Berichtsheft führen?“

  4. „Unser Unternehmen hat sich zur Ausbildung entschlossen und ich soll als Ausbilder benannt werden. Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?“

  5. „Ich mache eine Ausbildung zur Verkäuferin in einem kleinen Laden. Jeden Freitag habe ich Berufsschule, mein Ausbilder will aber, dass ich an den Freitagen arbeite. Darf ich trotzdem in die Berufsschule gehen?“

  6. „Ich habe die Berufsschule geschwänzt, mir aber eine Entschuldigung...

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