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NWB direkt Nr. 36 vom Seite 940

Unternehmenserbschaftsteuerrecht: Die Anwendungserlasse zur Umsetzung der Erbschaftsteuerreform 2016 (Teil 2)

Dirk Eisele

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB BAAAG-54724 Auf das Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuer-gesetzes an die Rechtsprechung des (BGBl 2016 I S. 2464) gehen neben modifizierten Lohnsummen- und Verwaltungsvermögensregelungen [i]Koordinierte Ländererlasse (mit Ausnahme Bayerns) vom 22.6.2017, BStBl 2017 I S. 902 Neuerungen im Unternehmenserbschaftsteuerrecht zur Begünstigung sog. Großerwerbe einher. Konkret angesprochen werden hier die erstmalige Einführung eines Abschmelzmodells sowie einer Verschonungsbedarfsprüfung, flankiert von einer neu gefassten Stundungsregelung für begünstigtes Vermögen ausschließlich bei Erwerben von Todes wegen. Gegenstand des nachfolgenden Beitrags sind die aktuellen Äußerungen der Verwaltung hierzu ausweislich der koordinierten Ländererlasse (mit Ausnahme Bayerns) vom (Anwendungserlasse – AEErbSt 2017), BStBl 2017 I S. 902.

Ausführlicher Beitrag s. .

Abschmelzmodell

[i]Einheitlich für alle Arten des erworbenen begünstigungsfähigen VermögensDer Antrag auf Durchführung des Abschmelzmodells nach § 13c ErbStG , der bis zum Eintritt der materiellen Bestandskraft der Festsetzung der Erbschaft- oder Schenkungsteuer gestellt werden kann und einen Antrag auf Durchführung einer Verschonungsbedarfsprüfung für denselben Erwerb ausschließt, kann vom Erwerber insgesamt nur einheitlich für alle Art...