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Unternehmenserbschaftsteuerrecht: Die Anwendungserlasse zur Umsetzung der Erbschaftsteuerreform 2016
Teil 2: Abschmelzmodell, Stundungsregelung sowie Verschonungsbedarfsprüfung
[i]Koordinierte Ländererlasse (mit Ausnahme Bayerns) vom 22.6.2017, BStBl 2017 I S. 902Neben den bereits im ersten Teil des Beitrags (s. ) dargestellten Änderungen beim Lohnsummentest sowie der signifikant modifizierten Regelungen zum Verwaltungsvermögen durch das Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des (BGBl 2016 I S. 2464) betreffen weitere Neuerungen [i]Eisele, NWB 35/2017 S. 2670 im Unternehmenserbschaftsteuerrecht die Begünstigung sog. Großerwerbe und die damit verbundene erstmalige Einführung eines Abschmelzmodells (§ 13c ErbStG) sowie eines Erlassmodells als Ausfluss einer Verschonungsbedarfsprüfung (§ 28a ErbStG). Flankiert werden diese Vorschriften von einer vollkommen neu gefassten Stundungsregelung in § 28 Abs. 1 ErbStG für begünstigtes Vermögen ausschließlich bei Erwerben von Todes wegen. Gegenstand des nachfolgenden zweiten Teils des Beitrags sind die aktuellen Äußerungen der Finanzverwaltung hierzu ausweislich der koordinierten Ländererlasse (mit Ausnahme Bayerns) vom (Anwendungserlasse – AEErbSt 2017), BStBl 2017 I S. 902.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
Den ersten Teil des Aufsatzes zum Unternehmenserbschaftsteuerrecht finden Sie unter: