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Kritische Analyse des Betriebsrentenstärkungsgesetzes
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB RAAAG-54723 Im Anschluss an die Darstellung der Neuregelungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes in den Bereichen Steuer-, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht (s. Harder-Buschner, NWB 32/2017 S. 2417; Schwindt, NWB 32/2017 S. 2436; Emser/Roth, NWB 33/2017 S. 2490) werden die Maßnahmen einer kritischen Analyse unterzogen.
Ausführlicher Beitrag s. .
Bisherige Attraktivitätsdefizite auf Basis der noch geltenden Rechtslage
[i]Harder-Buschner, NWB 32/2017 S. 2417Die betriebliche Altersversorgung (bAV) leidet in ihrer gegenwärtig geltenden Form unter erheblichen Suboptimalitäten. Diese resultieren insbesondere aus der 20-35-Asymmetrie, die vielen Vorsorge Treibenden derartige Probleme bereitet, dass die bAV aktuell bei ihnen nicht selten schlechter [i]Schwindt, NWB 32/2017 S. 2436abschneidet als die staatlich nicht geförderte, dafür aber wesentlich flexiblere Schicht 3. Etwas anderes gilt für diejenigen Arbeitnehmer, deren spätere Leistungen aus der bAV die dann gültige Freigrenze gem. § 226 Abs. 2 SGB V nicht übersteigen. Dafür sind diese Personen aber oft [i]Emser/Roth, NWB 33/2017 S. 2490Geringverdiener, deren Problem die Anrechnung der bAV auf die Grundsicherung oder schlichtweg ihr niedriges Einkomme...