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NWB Nr. 32 vom Seite 2436

Arbeitsrechtliche Neuerungen durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz

Gesetzgeber schafft verbesserte Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersversorgung

Bettina Schwindt

[i]Grundlagen „Betriebliche Altersversorgung: Praxisfragen“ NWB QAAAE-52794 Der Bundestag hat am den „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Betriebsrentenstärkungsgesetz)“ beschlossen und somit die von Bundesarbeitsministerin Nahles und Bundesfinanzminister Schäuble im Jahre 2015 angestoßenen Reformüberlegungen zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung zum Abschluss gebracht. Der Bundestag hat den Regierungsentwurf noch an einigen Stellen geändert (s. dazu die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales, BT-Drucks. 18/12612 vom ), wobei sich an dem viel diskutierten Sozialpartnermodell keine wesentlichen Änderungen mehr ergeben haben. Mit Zustimmung des Bundesrats am ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz zustande gekommen (Beschluss des Bundesrats, BR-Drucks. 447/17 [B]) und wird im Grundsatz am in Kraft treten. Nach den großen Betriebsrenten-Reformen 1974 und 2001 stellt es nach Einschätzung der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e. V. nun die dritte große Reform des Betriebsrentenrechts in den letzten 40 Jahren dar. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz ist ein sog. Mantelgesetz, das ve...