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Lohn und Gehalt direkt digital Nr. 7 vom Seite 3

Fort- und Weiterbildungskosten

Berufliche Veranlassung oder Kosten der privaten Lebensführung

Markus Stier

Mit der beruflichen Ausbildung im Rahmen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) beginnt für die meisten Arbeitnehmer in Deutschland der Start in das Berufsleben. Allerdings ist für viele damit nicht Schluss. Berufliche Fort- und Weiterbildungen sind für viele Arbeitnehmer der nächste Schritt, um eventuell auch auf der Karriereleiter weiter aufzusteigen. Die Möglichkeiten der beruflichen Fort- und Weiterbildung sind vielfältig. Das Angebot reicht von zertifizierten Maßnahmen bis hin zu Abschlüssen vor einer Kammer (z. B. Fachassistent Lohn und Gehalt vor der Steuerberaterkammer). Je nach Umfang kann eine berufliche Fort- und Weiterbildung schnell einige tausend Euro kosten. Daher beteiligen sich nicht selten Arbeitgeber an den Kosten.

I. Abgrenzung

In der Einkommensteuer wird zwischen Ausbildungskosten und Fortbildungskosten unterschieden. Ausbildungskosten sind Kosten der privaten Lebensführung, die als Sonderausgaben in der Einkommensteuer berücksichtigt werden, wohingegen Fortbildungskosten in der Einkommensteuer als Werbungskosten berücksichtigt werden können. Trägt ein Arbeitnehmer die Aufwendungen einer Fort- oder Weiterbildung alleine, ohne dass sein Arbeitgeber diese bezuschusst, sind die Aufwendungen im ...

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