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StuB 16/2017 S. 646

Umsatzsteuer | Leistungen der öffentlichen Hand

Das BMF hat zur Veröffentlichung der Rechtsprechung des BFH zur Anwendung von § 2 Abs. 3 UStG Stellung genommen ( NWB LAAAG-53270).

Hintergrund: Der BFH hat in mehreren Urteilen zur Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) entschieden. In den Entscheidungen legt der BFH § 2 Abs. 3 Satz 1 UStG unter Hinweis auf Art. 4 Abs. 5 der Richtlinie 77/388/EWG bzw. Art. 13 MwStSystRL richtlinienkonform aus. In Umsetzung dieser Rechtsprechung hat der Gesetzgeber § 2b UStG geschaffen, der ab anwendbar ist.

Hierzu führt das BMF weiter aus:

  • Für vor dem ausgeführte Leistungen ist die bisher zu § 2 Abs. 3 UStG vertretene Verwaltungsauffassung (vgl. insbesondere Abschn. 2.11 UStAE) weiterhin maßgeblich.

  • Es ist jedoch nicht zu beanstanden, wenn die jPöR die hiervon abweichende Rechtsprechung des BFH der Besteuerung zugrunde legt, sofern dies...