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NWB Nr. 34 vom Seite 2569

Vollmachtsdatenbank 2.0

[i] DStV, Pressemitteilung vom 1.8.2017 Bereits seit 3,5 Jahren haben Steuerberater die Möglichkeit, Vollmachtsdaten elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Mangels weitergehender technischer Voraussetzungen seitens der Finanzverwaltung war den Bevollmächtigten hieraus jedoch bislang lediglich der Abruf elektronischer Daten im Rahmen der vorausgefüllten Steuererklärung (VaSt) möglich. Mit der zum erfolgten [i]Baum, NWB 5/2014 S. 291Anbindung der Vollmachtsdatenbank an GINSTER (Grundinformationsdienst Steuer) und damit an das System der Finanzverwaltung wird der Nutzungsumfang nun deutlich weiter und das Verfahren bequemer. Darauf macht der Deutsche Steuerberaterverband e. V. mit seiner Pressemitteilung vom aufmerksam. U. a. führt er aus:

Vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt)

[i]Willerscheid, NWB 5/2014 S. 297Bislang lagen zwischen Übermittlung der Vollmacht und Datenabruf rd. 37 Tage. Dann konnten die Bevollmächtigten im Zuge der VaSt auf die von Dritten an die Finanzverwaltung übermittelten Daten, wie u. a. Lohnsteuerdaten, Rentenbezugsmitteilungen oder Beitragsdaten der Kranken- und Pflegeversicherungen, zugreifen. Diese Wartezeit soll sich nun...