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Neues zur Gestellung und Abrechnung von Job-Bikes
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB NAAAG-52267 Die OFD Nordrhein-Westfalen hat sich mit Kurzinformation LSt vom NWB GAAAG-48439 eingehend mit der Frage der lohnsteuerlichen Behandlung der Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern an Arbeitnehmer auseinandergesetzt.
Ausführlicher Beitrag s. .
(Elektro-)Fahrradgestellung zugunsten des Arbeitnehmers: Erfassung und Bewertung des geldwerten Vorteils
[i]OFD NRW, Kurzinfo LSt vom 17.5.2017 NWB GAAAG-48439 Mitarbeitern werden bereits heute (Elektro-)Fahrräder zur privaten Nutzung bzw. zur Nutzung für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (§ 9 Abs. 4 EStG) zur Verfügung gestellt. Ein geldwerter Vorteil aus der arbeitgeberseitigen Gestellung eines (Elektro-)Fahrrads wird nach Maßgabe von § 8 Abs. 2 bzw. 3 EStG erfasst und bewertet.
[i](Elektro-)Fahrradüberlassung und RabattfreibetragDie Regelungen des Rabattfreibetrags kommen zur Anwendung, wenn die Gestellung eines (Elektro-)Fahrrads nicht überwiegend für den Bedarf der eigenen Arbeitnehmer erbracht wird. Sofern die Regelungen des Rabattfreibetrags auf die (Elektro)Fahrradgestellung nicht zur Anwendung kommen oder nach Maßgabe des (BStBl 2013 I S. 729) abgewählt werden, kann der geldwerte Vorteil mit einem Durchschnittswert (§ 8 Abs. 2 Satz 10 EStG) oder mit den für Dienstwagen geltenden Regelungen (§ 8 Abs. 2 Satz 2 bis 5 EStG) erfasst und bewertet werden.
Die...